Bußgeldspenden
Bußgelder (Geldauflagen) sind ein wichtiger Baustein unserer Arbeit. Als Strafrichter oder Staatsanwalt können Sie uns durch Ihre Zuweisung unterstützen. Gründe, sich für Ärzte für die Dritte Welt e.V. zu entscheiden, sind:
- Wir sind gemeinnützig und mildtätig
- Wir sind bei 24 Oberlandesgerichten gelistet
- Wir haben ein eigenes Sonderkonto für die Geldauflagen, so dass wir Sie zeitnah über eingegangene oder ausgebliebene Zahlungen informieren können
Kontonummer: 4 666 666
BLZ: 520 604 10
EKK-Bank
Damit erfüllen wir alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern/Geldauflagen.
Zu Beginn eines jeden Jahres teilen wir in einem Rechenschaftsbericht den Präsidenten und Generalstaatsanwälten der OLG die angekündigten Gelder und die Verwendung der eingegangen Gelder des vergangenen Jahres mit. Über die erhaltenen Gelder werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Sie können gerne von uns Adressaufkleber sowie spezielle Überweisungsträger mit der Kontoverbindung der Ärzte für die Dritte Welt e.V. für Bußgelder unter info@aerzte3welt.de anfordern.